Mit der WEG-Reform zum 01.12.2020 hat der Gesetzgeber erstmalig die Möglichkeit geschaffen, dass Eigentümer an einer Eigentümerversammlung online teilnehmen können (§23 Abs. 1 WEG-neu), was jedoch eine entsprechende vorherige zustimmende Beschlussfassung voraussetzt. Die Durchführung einer reinen Online-Versammlung ist jedoch nicht möglich. Es muss jederzeit die Möglichkeit geben, an einer Präsenzversammlung teilnehmen zu können.
Um der neuen Thematik gerecht zu werden, haben wir uns frühzeitig mit der gesamten Thematik beschäftigt, um unseren Kunden schnellstmöglich sogenannte „Hybrid-Versammlungen“ anbieten zu können. Hierzu haben wir uns entsprechend zertifizieren lassen und die Abschlussprüfung am 12.01.2021 erfolgreich bestanden.
Teilnahmezertifikat:
Thomas Krieg
Wir führen unsere Webinare/Online-Meeting mit Zoom durch. Hinweise zur Datenverarbeitung finden Sie in unserer Datenschutzerklärung.