Das Bestellerprinzip, wonach bei der Vermittlung von Mietwohnungen ausschließlich derjenige das Maklerhonorar zahlt, der den Makler beauftragt hat, ist verfassungsgemäß.
Das Bundesverfassungsgericht hat die Verfassungsbeschwerde zweier Immobilienmakler und eines Mieters zurückgewiesen.
Das Bestellerprinzip für Wohnungsvermittlungen, das Maklern den Erhalt einer Provision von Mietinteressierten weitgehend verstellt, genügt den verfassungsrechtlichen Anforderungen. Dies hat das Bundesverfassungsgericht entschieden.
Der Gesetzgeber bringe die sich gegenüberstehenden Interessen von Wohnungssuchenden und Wohnungsvermittlern in einen Ausgleich, der Verhältnismäßigkeitsanforderungen gerecht werde. Er habe nachvollziehbar festgestellt, dass auf dem Mietwohnungsmarkt zu Lasten der Wohnungssuchenden soziale und wirtschaftliche Ungleichgewichte bestünden und eine Regelung getroffen, die einen angemessenen Ausgleich schaffen soll. Dieser Ausgleich sei durch das legitime Ziel des Verbraucherschutzes gerechtfertigt, um zu verhindern, dass die Wohnungssuchenden Kosten tragen müssen, die vorrangig im Interesse des Vermieters entstanden sind.*
Was kommt nun auf die Vermieter zu?
Während früher meistens 2 Monatsmieten als Berechnungsgrundlage für die Provision dienten, haben wir nun mit der Einführung des Bestellerprinzips unsere Preisstruktur geändert. Wir bieten unsere Dienstleitung zum vermieten von Wohnung oder Häuser nun als Festpreis an, unanhängig von der Monatsmiete.
Was ändert sich beim Hauskauf?
Hier ändert sich nichts. Beim Verkauf kann der Makler auch weiterhin grundsätzlich sowohl mit dem Käufer als auch mit dem Verkäufer einen Makler-/Provisionsvertrag abschließen.
Vorteil Makler?
Ein guter Immobilienmakler übernimmt auch immer eine Beraterfunktion bei der Ermittlung eines realistischen Miet- oder Verkaufspreises. Ebenso kennt sich dieser bei der Abwicklung einer Haus- oder Wohnungsvermarktung sehr gut aus, was in vielen Fällen einen Zeitvorteil bringt. Die Gespräche mit Interessenten werden durchgeführt und entspechende Besichtigungstermine abgehalten. Alleine schon die Bewerbung einer Immobilie mit anschließenden Telefonaten sind zusammen genommen sehr aufwendige Abfolge. Nicht zu vergessen: Ein Immobilienmakler holt immer eine entsprechende Bonitätsauskunft eines Mieters ein, um den Vermieter vor Mietausfällen zu schützen.
Sie möchten noch mehr erfahren? Dann rufen Sie uns umgehend an.
Ihr Ansprechpartner:
Paulo de Moura
Tel: 06241 - 9737610
Mail:
*Quelle: Haufe.de