Besteuerung von Zinsen
Zinsbescheinigung
Ab dem 01.01.2009 ist in Deutschland die neue Abgeltungssteuer in Kraft getreten. So werden in Zukunft nahezu alle entsprechende Zuwächse mit einem homogenen und pauschalisierten Steuersatz von 25 % (zzgl. Solidaritätszuschlag und ggf. Kirchensteuer) belegt.
Private Kapitalanlagen können bei ihren Banken und Sparkassen entsprechende Freistellunganträge stellen. Dies gilt jedoch nicht für Wohnungseigentümergemeinschaften. Hier können keine Freistellungsanträge gestellt werden. Bei jeder Zinszahlung wird die Kapitalertragssteuer sowie der Solidaritätszuschlag an das zuständige Finanzamt abgeführt.
Steuern sparen
Steuern sparen durch 35a (EStG)
Zur Eindämmung der Schwarzarbeit gewährt der Gesetzgeber den Steuerzahlern einen Steuervorteil, wenn diese sogenannte „Haushaltsnahen Dienstleistungen" (35a EStG) in Anspruch genommen haben. Begünstigt sind z.B. die Lohnkosten eines Hausmeisterdienstes, einer Fensterreinigungsfirma sowie Handwerker, die Renovierungs-, Modernisierungs- oder Instandhaltungsarbeiten durchführen.
Ebenso sind Lohnkosten für Kontrollaufwendungen von Schornsteinfeger und Blitzschutzanlage begünstigt. Bei handwerklichen Arbeiten muss es sich jedoch um eine Reparatur/Instandsetzung/Instandhaltung handeln, nicht um eine Neubaumaßnahme.