Am 16.04.2011 konnten wir einen Großteil unserer interessierten Kunden zu unserer Informationsveranstaltung zum Thema "Rauchwarnmelderpflicht in Rheinland-Pfalz" begrüßen.
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Den ganzen Tag über fanden zwanglose Inforunden statt in denen auch auf die Fragen unserer Kunden explizit eingegangen wurde. Unser Referent Herr Horn führte lebhaft und mit Wortwitz die Inforunden und hatte doch stets im Auge, den rechtlichen Hintergrund genau zu beschreiben.
So wurde fast immer gefragt, ob die Rauchwarnmelder nicht zum Sondereigentum gehören, da diese ja schließlich in der Wohnung angebracht werden müssen. Hier entgegen steht natürlich die Tatsache, dass ein Brand nicht an der Wohnungstür aufhört. Bei einem Brandfall ist immer das gesamte Objekt betroffen. So sind nach der neusten Rechtssprechung die Rauchwarnmelder als Zubehör (BGB §97) zu deklarieren, welche nach Anschaffung durch die Gemeinschaft dann in das Allgemeineigentum übergehen.
So wurde auch detailliert erklärt, warum die Verpflichtung zur Installation und auch die jährliche Wartung der Rauchwarnmelder nur von der Gemeinschaft rechtssicher wahrgenommen werden kann. Da der Verband der Wohnungseigentümer in der Organhaftung ist, kann nur einheitlich dies wahrgenommen werden. Schließlich obliegt auch der Verband seiner Verkehrssicherungspflicht und ist Versicherungsnehmer bei der Brandversicherung, nicht der einzelne Wohnungseigentümer. Die Brandversicherung kann im Übrigen die Leistung in einem Brandfall einschränken oder zurückfordern, wenn gegen geltendes Baurecht verstoßen wird. Nicht auszudenken ist es, wenn es auch noch Personenschäden geben sollte.
Da auch wir die Bewirtschaftungskosten stets im Blick haben, konnte uns das vorgelegte Firmenkonzept der Firma Objektus (www.Objektus.de) überzeugen. Diese installiert die Rauchwarnmelder nach den gesetzlichen Vorgaben (DIN 14676) und wartet diese rechtssicher jährlich. Als Erweiterung Ihrer Dienstleistung bietet die Firma Objektus hier auch ein umfangreiches Eskalationsmanagement an. Da mit zunehmender Anzahl der Rauchwarnmelder auch die nicht zu vermeidenden Fehlalarme zunehmen werden, wurde hier ein 24-Stunden Notfalltelefon eingerichtet. Nach spätestens 30 Minuten ist dann auch ein Mitarbeiter vor Ort um defekte Rauchwarnmelder auszutauschen. Was geschieht aber nun, wenn ein Eigentümer oder Mieter in Urlaub ist und der Rauchwarnmelder auf Störung geht? Auch hier bietet die Firma Objektus eine "sanfte Türöffnung" mit der Polizei an. So wird der defekte Rauchwarnmelder ausgetauscht und beim Verlassen der Wohnung ein neuer Schließzylinder eingebaut, der neue Schlüssel wird dann bei der Polizei hinterlegt. Dieser Service ist kostenlos und in der jährlichen Wartungspauschale enthalten.
Dieses nicht zu unterschätzende Haftungsthema "Rauchwarnmelder" wird nun von uns auf unseren anstehenden Eigentümerversammlung vorgetragen und entsprechende Beschlussvorlagen vorgelegt.
Wir freuen uns, dass wir wieder als eine der ersten Verwaltungen bei einem umfangreichem Puplikum Aufklärungsarbeit leisten konnten.