Ab sofort Fristverlängerung bei erstmaliger Legionellenprüfung bis Ende 2013.
Der Bundesrat hat auf seiner letzten Sitzung am 12.10.2012 beschlossen, dass die erstmalige Legionellenprüfung in Trinkwasseranlagen bis zum 31. Dezember 2013 abgeschlossen sein muss. Darüber hinaus sind die Wiederholungsprüfungen nur noch alle drei Jahre durchzuführen. Die Anlagen zur Trinkwassererwärmung müssen dem Gesundheitsamt nicht mehr angezeigt werden.
Unabhängig vom Zeitpunkt des Inkrafttretens der neuen Trinkwasserverordnung gilt die Fristverlängerung rückwirkend. Vermieter und Wohnungseigentümergemeinschaften sind ab sofort nicht mehr verpflichtet, bis Ende Oktober 2012 das Trinkwasser auf das Vorhandensein von Legionellen hin zu überprüfen.
Bestehende Großanlagen der Trinkwassererwärmung müssen dem Gesundheitsamt nicht mehr angezeigt werden. Die Anzeige hatte ohnehin unverzüglich nach Inkrafttreten der Trinkwasserverordnung im November letzten Jahres zu erfolgen. Dem Gesundheitsamt müssen die Untersuchungsergebnisse nur noch nach Aufforderung vorgelegt werden. Bislang war die Trinkwasserverordnung außerdem zu unbestimmt und daher rechtlich angreifbar. Nunmehr wird die Bereitstellung von Trinkwasser im Rahmen einer Vermietung ausdrücklich als „gewerbliche Tätigkeit" eingeordnet. Zudem wird der Begriff der „Großanlage zur Trinkwassererwärmung" legal definiert.