Übersichtlich und klar gegliedert
Einmal im Jahr ist der Verwalter verpflichtet eine Jahresabrechnung zu erstellen. Gerade hier zeigt sich die professionelle Arbeit eines Hausverwalters. Muss doch schon von Gesetzes wegen die Abrechnung viele wichtige Kriterien enthalten, wie z.B. Form und Darstellung.
Die Erstellung der Jahresabrechnung erfolgt durch unsere professionelle Abrechnungssoftware und umfasst mindestens folgende Belege:
- Jahresabrechnung aller Wirtschaftskosten
- Gesamtwirtschaftsplan für das neue Jahr
- Einzelwirtschaftsplan mit Hausgeldberechnung sowie Abrechnungsspitze
- Entwicklung der Hausgeld- und Rücklagenkonten
- Rücklagenabrechnung inkl. Angabe Ihres Anteils an der Rücklage
- Zinsbescheinigung für die Einkommensteuerveranlagung
- Aufwendungen nach §35a EStG (Haushaltsnahe Dienstleistungen)
- Liste aller Miteigentumsanteile
- Zahlungsübersichten
- sowie alle nötigen Belege für das Finanzamt / Steuerberater
- eigens angeforderte Belege (evtl. gesonderte Berechnung).
Gerne stellen wir Ihnen eine Musterabrechnung zur Verfügung. So können Sie sich selbst ein Bild machen, wie übersichtlich, verständlich und gesetzeskonform unsere Abrechnungsunterlagen gestaltet sind.