Zinsbescheinigung
Ab dem 01.01.2009 ist in Deutschland die neue Abgeltungssteuer in Kraft getreten. So werden in Zukunft nahezu alle entsprechende Zuwächse mit einem homogenen und pauschalisierten Steuersatz von 25 % (zzgl. Solidaritätszuschlag und ggf. Kirchensteuer) belegt.
Private Kapitalanlagen können bei ihren Banken und Sparkassen entsprechende Freistellunganträge stellen. Dies gilt jedoch nicht für Wohnungseigentümergemeinschaften. Hier können keine Freistellungsanträge gestellt werden. Bei jeder Zinszahlung wird die Kapitalertragssteuer sowie der Solidaritätszuschlag an das zuständige Finanzamt abgeführt.
Unsere Kunden erhalten mit der Jahresabrechnung eine entsprechende Zinsbescheinigung, aufgelistet als Gesamtzahl sowie berechnet nach den jeweiligen Miteigentumsanteilen. Diese Bescheinigung dient zur Vorlage bei Ihrem zuständigen Finanzamt oder Steuerberater.