Kreditaufnahme durch den Verband der Wohnungseigentümer
Im September 2012 bestätigte der Bundesgerichtshof (BGH, Urteil v. 28.09.12, Az. V ZR 251/11), dass Wohnungseigentümer über eine Kreditaufnahme beschließen können und die Wohnungseigentümer mit regelmäßigen Zahlungen belastet werden können.
Im vorliegenden Fall hatte eine Eigentümergemeinschaft per Beschluss die Sanierung der Wohnanlage beschlossen. Hierfür sollte ein Darlehen von mehreren hunderttausend Euro aufgenommen werden, welches von den Wohnungseigentümern in monatlichen Teilraten zurück gezahlt werden sollte. Eine Anfechtung innerhalb der Frist blieb aus und ein Eigentümer wollte nachträglich von der Haftung freigestellt werden. Er wollte seinen Anteil nicht über das Darlehen finanzieren. Dieser Wohnungseigentümer beantragte nachträglich bei dem zuständigen Gericht, den Beschluss für nichtig zu erklären.
BGH (08.02.2013): WEG darf Einbau von Rauchwarnmeldern beschließen
In seinem Urteil vom 08.02.2013 (Az. V ZR 238/11) stellt der Bundesgerichtshof klar: "Rauchwarnmelder, die aufgrund eines Beschlusses der Wohnungseigentümer angebracht worden sind, stehen nicht im Sondereigentum." Dies hat gleich mehrere Folgen. Erstens bedeutet dies, dass die Wohnungseigentümergemeinschaft regelmäßig eine Beschlusskompetenz über die Installation von Rauchwarnmeldern hat, zumindest dann, wenn die Landesbauordnung Rauchwarnmelder verpflichtend vorsieht. Dies ist in Rheinland-Pfalz nach § 44 (8) LBauO der Fall.
Einführung eines Verhaltenskodex (Code of Conduct)
Als Verwaltungsunternehmen der Immobilienbranche haben wir schon lange erkannt, wie wichtig die Beziehung zwischen uns und unseren Kunden ist. Immobilienverwaltung bedeutet auch gleichzeitig, Rücksicht und Verständnis zu haben mit dem Menschen, die in den Immobilien leben und wohnen. Ebenso wichtig ist auch der Umgang mit unseren Geschäftspartnern. Leisten diese doch mit uns gemeinsam den direkten Dienst am Kunden.
Einführung eines Customer Relations Management-Modul (CRM)
Im Zuge der ständigen Weiterentwicklung unserer Verwaltungssoftware wurde nun unsere Fachsoftware um ein sogenanntes "CRM-Modul" für das Büro- und Objektmanagement erweitert.
So werden zukünftige Vorgänge, wie z.B. Wartung, Reparatur, Baumaßnahmen, Sanierungen, Versicherungsfälle, Beschwerde, Beendigung Mietverhältnis, Neuvermietung, Auftragsvergabe usw. elektronisch erfasst und bearbeitet.


