Bundesrat beschließt neue Trinkwasserverordnung!
Ab sofort Fristverlängerung bei erstmaliger Legionellenprüfung bis Ende 2013.
Der Bundesrat hat auf seiner letzten Sitzung am 12.10.2012 beschlossen, dass die erstmalige Legionellenprüfung in Trinkwasseranlagen bis zum 31. Dezember 2013 abgeschlossen sein muss. Darüber hinaus sind die Wiederholungsprüfungen nur noch alle drei Jahre durchzuführen. Die Anlagen zur Trinkwassererwärmung müssen dem Gesundheitsamt nicht mehr angezeigt werden.