Umsetzung des Mess- und Eichgesetzes (seit 01.01.2015 in Kraft)
Am 1.1.2015 ist das neue Mess- und Eichgesetz (MessEG)[1] mit der dazugehörigen neuen Mess- und Eichverordnung (MessEV)[2] in Kraft getreten. Gegenüber der bisherigen Rechtslage haben sich Änderung ergeben, durch die einige neue Pflichten auf Eigentümer, Vermieter und Immobilienverwalter zukommen, denn typischerweise werden durch Vermieter und Wohnungseigentümergemeinschaften eichpflichtige Messgeräte u.a. zur Erfassung und Abrechnung der Betriebskosten genutzt.Die damit im Zusammenhang stehenden Probleme sind derzeit naturgemäß rechtlich weitgehend ungeklärt. Die nachfolgenden Ausführungen sollen somit eine erste Orientierungshilfe geben.