Immer noch vielen nicht bekannt: Kein Datenschutz innerhalb einer WEG
Wohnungseigentümer dürfen Abrechnungen anderer Eigentümer im gleichen Haus einsehen, wenn die Belege im Zusammenhang mit der Hausverwaltung stehen.
Nur so können sie überprüfen, ob die Jahresabrechnung fehlerfrei und korrekt ist. Diese Einsichtnahme verstößt auch nicht gegen den Datenschutz, da in diesem Fall die Eigentümergemeinschaft keine anonyme Gemeinschaft ist.
Richtig lüften / Heizkosten sparen
Schimmel führt immer wieder zu gerichtlichen Auseinandersetzungen, sowohl zwischen Bauherren und Bauunternehmern als auch zwischen Mietern und Vermietern. Besonders zu Beginn der kalten Jahreszeit und mit Start der Heizperiode wird das Thema wieder aktuell. Dabei lässt sich Schimmel durch richtiges Lüften fast immer vermeiden. Es müssen nur einige bauphysikalische Regeln beherzigt werden.
Wohnungseigentümer als Hausmeister
Tätigkeiten von Wohnungseigentümern für Wohnungseigentümergemeinschaften.
Wird ein Wohnungseigentümer als Mitglied einer Wohnungseigentümergemeinschaft für diese tätig, so kann die Tätigkeit unentgeltlich oder entgeltlich erfolgen. Tätigkeiten, die unentgeltlich für die Eigentümergemeinschaft ausgeführt werden, sind sozialversicherungsrechtlich unbedeutend.
Zweckbindung der Instandhaltungsrücklage
Auswirkungen des BGH-Urteils
Seit dem Urteil des BGH v. 4.12.2009, in dem dieser der Abrechnung der Instandhaltungsrücklage auf Basis des Soll-Betrags einen Riegel vorgeschoben hat, ist das Thema Instandhaltungsrücklage in aller Munde. Nachdem sich die Diskussion nach dem Urteil hauptsächlich um die richtige Darstellung in der Jahresabrechnung gedreht hat, soll die Instandhaltungsrücklage hier jenseits der Abrechnungsproblematik betrachtet werden.