Unsere neuen Kundeninformationen (FAQ*)
Im Zuge unseres Qualitätsmanagements haben wir festgestellt, dass sich sehr viele Anfragen bei der Verwaltung wiederholen. Auf der einen Seite herrscht oft eine gewisse Unwissenheit, auf der Seite möchten wir als Fachverwaltung unsere Kunden vollumfänglich informieren.
Uns ist durchaus bewusst, dass das Wohnungseigentumsgesetz nicht immer Kundenfreundlich ist. Gerade bei Angelegenheiten von Abrechnungen oder Eigentümerwechsel gelten andere Grundlagen als man es z.B. aus dem Mietrecht kennt.
Anwendungsschreiben zu § 35a EStG bei Wohnungseigentümergemeinschaften
Das Bundesfinanzministerium hat bereits mit seinem Erlass vom 15.02.2010 Stellung bezogen, wie der §35a EStG bei Wohnungseigentümergemeinschaften Anwendung findet.
Am 10.01.2014 wurde das Anwendungsschreiben überarbeitet und veröffentlicht.
Verbesserte Unternehmenskommunikation
Einführung einer Richtlinie zum Umgang mit E-Mails
In der heutigen Zeit nimmt die Bearbeitung und die Bearbeitung von E-Mails ein immer größer werdender Zeitfaktor in Anspruch. Hinzu kommt mittlerweile das Anspruchsdenken, dass die Beantwortung einer E-Mail umgehend zu erfolgen hat.
Dies hat uns veranlasst, eine entsprechende Richtlinie ins Leben zu rufen, welche die Kommunikation innerhalb und außerhalb des Unternehmens sowie unsere internen Arbeitsabläufe verbessern soll.
Bausparen – Eine zusätzliche Möglichkeit zur Bildung einer Instandhaltungsrücklage
Das Wohnungseigentumsgesetz (WEG) besagt in seinem §21 Abs. 5 Nr.4 WEG, dass „die Ansammlung einer angemessenen Instandhaltungsrückstellung" zu „einer ordnungsgemäßen, dem Interesse der Gesamtheit der Wohnungseigentümer entsprechenden Verwaltung gehört".


