Infoveranstaltung zur Rauchwarnmelderpflicht - Ein voller Erfolg!
Am 16.04.2011 konnten wir einen Großteil unserer interessierten Kunden zu unserer Informationsveranstaltung zum Thema "Rauchwarnmelderpflicht in Rheinland-Pfalz" begrüßen.
Download der Powerpoint-Präsentation
Den ganzen Tag über fanden zwanglose Inforunden statt in denen auch auf die Fragen unserer Kunden explizit eingegangen wurde. Unser Referent Herr Horn führte lebhaft und mit Wortwitz die Inforunden und hatte doch stets im Auge, den rechtlichen Hintergrund genau zu beschreiben.
So wurde fast immer gefragt, ob die Rauchwarnmelder nicht zum Sondereigentum gehören, da diese ja schließlich in der Wohnung angebracht werden müssen. Hier entgegen steht natürlich die Tatsache, dass ein Brand nicht an der Wohnungstür aufhört. Bei einem Brandfall ist immer das gesamte Objekt betroffen. So sind nach der neusten Rechtssprechung die Rauchwarnmelder als Zubehör (BGB §97) zu deklarieren, welche nach Anschaffung durch die Gemeinschaft dann in das Allgemeineigentum übergehen.
Wir bilden unsere Beiräte weiter
Die vielfältigen Veränderungen durch ständig neue Gesetzte, Verordnungen und Gerichtsurteilen machen die wichtige und notwendige Arbeit eines Beiratsmitglieds nicht einfacher. Wie auch bei den Hausverwaltern wachsen die Ansprüche an das Fachwissen der Beiräte.
Um dem nun aktiv entgegen zu treten, stellen wir unseren Beiräten ab sofort die 4-mal im Jahr erscheinende und unabhängige Fachzeitschrift BEIRATAKTUELLL (www.BeiratAktuell.de) kostenlos zur Verfügung.
Immer noch vielen nicht bekannt: Kein Datenschutz innerhalb einer WEG
Wohnungseigentümer dürfen Abrechnungen anderer Eigentümer im gleichen Haus einsehen, wenn die Belege im Zusammenhang mit der Hausverwaltung stehen.
Nur so können sie überprüfen, ob die Jahresabrechnung fehlerfrei und korrekt ist. Diese Einsichtnahme verstößt auch nicht gegen den Datenschutz, da in diesem Fall die Eigentümergemeinschaft keine anonyme Gemeinschaft ist.
Richtig lüften / Heizkosten sparen
Schimmel führt immer wieder zu gerichtlichen Auseinandersetzungen, sowohl zwischen Bauherren und Bauunternehmern als auch zwischen Mietern und Vermietern. Besonders zu Beginn der kalten Jahreszeit und mit Start der Heizperiode wird das Thema wieder aktuell. Dabei lässt sich Schimmel durch richtiges Lüften fast immer vermeiden. Es müssen nur einige bauphysikalische Regeln beherzigt werden.
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