Vermögensschaden-Haftpflichtversicherung für Verwaltungsbeiräte
Wen schützt die Vermögensschaden-Haftpflicht?
Durch die Vermögensschadenhaftpflicht für WEG-Beiräte werden die Verwaltungsbeiräte in ihrer Tätigkeit für die Wohnungseigentümergemeinschaft, nach Grundlage des § 29 Absatz (2) und (3) Wohnungseigentumsgesetz, geschützt. Versicherungsnehmer ist in der Regel die Wohnungseigentümergemeinschaft. Versichert sind die Verwaltungsbeiräte.
Bestandsschutz aufgehoben!
Rauchmelderpflicht in Rheinland-Pfalz ab 2012
Etwa 600 Menschen sterben jährlich in Deutschland durch Brände, 6.000 werden schwer und 60.000 leicht verletzt. Die Sachschäden gehen in die Milliarden. Entscheidend ist deshalb, die Rauchentwicklung frühzeitig zu entdecken, um ausreichend Zeit für die Alarmierung der Feuerwehr und eine Flucht zu gewinnen. Rauchwarnmelder geben Alarm, bevor es zu spät ist.
Professionell verwalten und erfolgreich weiterbilden - mit unserer Akademie für Hausverwalter
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Im Juni 2024 ist der Startschuss für unsere neue Weiterbildungsakademie für Wohnimmobilien gefallen.
Nach meiner nun 20 jährigen Berufserfahrung als Immobilienverwalter, sowie über 5 Jahre Erfahrung als Dozent für viele verschiedene Weiterbildungsakademien, habe ich festgestellt, dass eine stetige und hochqualifizierte Weiterbildung für Immobilienverwalter der Schlüssel zum Erfolg darstellt.
Unsere Weiterbildungssemine werden vorerst nur in Präsenzveranstaltungen anboten. Hierzu verfügen wir über eigene und mit moderner Technik ausgestattete Seminarräume, an unserem Firmanstandort in Worms.
Inhalt unserer Seminarangebote:
Unserer Seminargebühr beinhaltet Arbeitsunterlagen, Pausenverpflegung und Mittagsimbiss.
Parkempfehlung: Parkhaus am Bahnhof (Parkhausgebühren nicht in der Seminargebühr enthalten)
Hotelempfehlung: Domero Hotel in der Prinz-Carl-Anlage (Übernachtungskosten nicht in der Seminargebühr enthalten)
Soweit nicht nicht anderes angegeben, erfüllen alle unsere Seminar die Anforderungen an die Weiterbildungspflicht gemäß § 34c Abs. 2a GewO i.V.m. § 15b MaBV.
Terminbuchung:
Unsere Seminare:
Balkoninstandhaltung: Kostenregelung zu Lasten der Wohnungseigentümer
Wenn Wohnungseigentümer laut Teilungserklärung die Instandhaltung des zu ihrer Eigentumswohnung gehörigen Balkons uneingeschränkt finanzieren sollen, gilt dies auch für die gemeinschaftlichen Anteile des Balkons. Dies entschied der Bundesgerichthof (BGH) im November 2012.